Blutsverwandte
Das Kind und seine Geschwister und Halbgeschwister, auch tote und totgeborene Geschwister sowie unehelich geborene
Die Eltern und ihre Geschwister und Halbgeschwister, auch tote und totgeborene Geschwister sowie unehelich geborene
Die Grosseltern
Der eine oder andere der Urgrosseltern, wenn es sich um ein aussergewöhnlich schweres Schicksal handelt, z.B. Mord
Ausserhalb der Blutsverwandtschaft
Alle Personen, die für einen der Erwähnten Platz gemacht haben, wie z.B. frühere Partner von einem selber, von Eltern oder Grosseltern
Alle Personen, deren Weggang Tod oder Unglück anderen Personen den Zugang zu dieser Gruppe ermöglicht haben oder ihnen sonst einen Vorteil (z.B. Geld, Erbe) verschafften
Darüber hinaus:
Alle Opfer, die durch ein Familienmitglied umgebracht wurden, gehören zur Familie des Täters
Die Täter gehören zum Familiensystem ihrer Opfer
In den Familien der Opfer muss oft ein Mitglied die Täter vertreten und in den Familien der Täter vertritt oft ein Mitglied die Opfer.
Nicht dazugehörig
Angeheiratete Onkel und Tanten sowie Cousins und Cousinen