Wer gehört zur Sippe, zum grossen Familiensystem?

Blutsverwandte
Das Kind und seine Geschwister und Halbgeschwister, auch tote und totgeborene Geschwister sowie unehelich geborene

Die Eltern und ihre Geschwister und Halbgeschwister, auch tote und totgeborene Geschwister sowie unehelich geborene

Die Grosseltern
Der eine oder andere der Urgrosseltern, wenn es sich um ein aussergewöhnlich schweres Schicksal handelt, z.B. Mord


Ausserhalb der Blutsverwandtschaft
Alle Personen, die für einen der Erwähnten Platz gemacht haben, wie z.B. frühere Partner von einem selber, von Eltern oder Grosseltern

Alle Personen, deren Weggang Tod oder Unglück anderen Personen den Zugang zu dieser Gruppe ermöglicht haben oder ihnen sonst einen Vorteil (z.B. Geld, Erbe) verschafften

Darüber hinaus:
Alle Opfer, die durch ein Familienmitglied umgebracht wurden, gehören zur Familie des Täters

Die Täter gehören zum Familiensystem ihrer Opfer
In den Familien der Opfer muss oft ein Mitglied die Täter vertreten und in den Familien der Täter vertritt oft ein Mitglied die Opfer.

Nicht dazugehörig
Angeheiratete Onkel und Tanten sowie Cousins und Cousinen